Allgemeine Geschäftsbedingungen

 


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Geschäftsbedingungen") regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der SCHOMANDL GmbH (im Folgenden: „SCHOMANDL") und deren Kunden in Bezug auf Lieferungen und Leistungen von SCHOMANDL (im Folgenden: „Vertragsleistungen").

1.2 Die Vertragsleistungen von SCHOMANDL erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich Abweichendes zwischen SCHOMANDL und dem Kunden vereinbart wurde. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden von SCHOMANDL nicht anerkannt, auch wenn SCHOMANDL nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen SCHOMANDL und dem Kunden, sofern dieser Unternehmer ist. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.


2. Angebote, Bestellungen

2.1 Soweit von SCHOMANDL nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist, erfolgen sämtliche Angebote von SCHOMANDL über Vertragsleistungen freibleibend. Mündliche Nebenabreden binden SCHOMANDL nicht.

2.2 Verträge über Vertragsleistungen zwischen dem Kunden und SCHOMANDL kommen durch schriftliche Bestellung des Kunden auf der Grundlage von Angeboten von SCHOMANDL und eine daran anschließende schriftliche Auftragsbestätigung seitens SCHOMANDL zustande.


3. Leistungsinhalte, Leistungsänderungen

3.1 Die Leistungsinhalte ergeben sich aus den Angeboten von SCHOMANDL und/oder einer jeweils mit dem Kunden vereinbarten Leistungsbeschreibung. Soweit darin keine Regelung getroffen wurde, wird von SCHOMANDL eine Leistungserbringung nach branchenüblichem Standard unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden geschuldet.

3.2 Jede Vertragspartei kann im Rahmen des Zumutbaren Änderungen bezüglich der Vertragsleistungen verlangen. Das Änderungsverlangen ist jeweils schriftlich oder per E-Mail an die andere Vertragspartei zu richten.

3.3 Bei Änderungsverlangen des Kunden wird SCHOMANDL nach deren Zugang binnen angemessener Frist prüfen, ob die verlangte Änderung technisch und/oder mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand durchführbar ist und ob sich aus ihrer Umsetzung ein Mehraufwand oder (im Falle einer Leistungsreduzierung) eine Unterdeckung ergibt. Soweit SCHOMANDL durch die Umsetzung ein Mehraufwand oder eine Unterdeckung entsteht, unterbreitet SCHOMANDL dem Kunden ein Nachtragsangebot zur Anpassung der Vergütung an den zu ändernden Umfang der Vertragsleistungen. Bis zur Einigung über die Anpassung ist SCHOMANDL nicht verpflichtet, Änderungsverlangen des Kunden umzusetzen; die Vergütungsansprüche von SCHOMANDL bleiben von dem Änderungsverlangen des Kunden unberührt.

3.4 Soweit SCHOMANDL dem Kunden gegenüber Änderungsverlangen gemäß Ziffer 3.2 unterbreitet, verpflichtet sich der Kunde, diese innerhalb angemessener Frist daraufhin zu prüfen, ob seine berechtigten Interessen durch die verlangte Änderung betroffen sind. Das Ergebnis der Prüfung ist SCHOMANDL im Anschluss unverzüglich mitzuteilen. Die Zustimmung zur Umsetzung der verlangten Änderung darf vom Kunden nicht unbillig verweigert werden.


4. Abwicklung der Vertragsleistungen

4.1 Zur Durchführung der Vertragsleistungen hat der Kunde auf Verlangen von SCHOMANDL jeweils einen oder mehrere zentrale Ansprechpartner zu benennen. Die zentralen Ansprechpartner sind vom Kunden zu bevollmächtigen, Erklärungen über relevante, die technische Vertragsabwicklung betreffende Gegenstände abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere zu Folgendem:

  • (a) Festlegung von Leistungsanforderungen;
  • (b) Änderungen einer vereinbarten Leistungsbeschreibung einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Aufhebung, Verschiebung oder Änderung vereinbarter Termine für die Fertigstellung von Vertragsleistungen durch SCHOMANDL;
  • (c) Erklärung von Änderungsverlangen seitens des Kunden und Stellungnahme zu Änderungsverlangen seitens SCHOMANDL;
  • (d) Soweit einschlägig: Abnahme von Vertragsleistungen.

Jeder Wechsel oder jedes Ausscheiden des zentralen Ansprechpartners ist SCHOMANDL jeweils rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. Bei unvorhergesehenen Änderungen hat die Mitteilung unverzüglich im Nachhinein zu erfolgen.

4.2 SCHOMANDL führt die Vertragsleistungen selbst oder durch Einschaltung von Dritten als Subunternehmern aus. Soweit SCHOMANDL Dritte als Subunternehmer einschaltet, haftet SCHOMANDL für deren Tätigkeit nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen im selben Umfang wie für eigenes Verhalten.


5. Termine, Fristen, Verzug und Unmöglichkeit

5.1 Bei den in den Angeboten von SCHOMANDL und/oder in den mit dem Kunden vereinbarten Leistungsbeschreibungen enthaltenen Fristen und Terminen handelt es sich um Regelfristen und -termine ohne Fixschuldcharakter.

5.2 Die Einhaltung von Fristen und Terminen für Vertragsleistungen durch SCHOMANDL setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.

5.3 Ansprüche des Kunden gegen SCHOMANDL wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Vertragsleistungen sind ausgeschlossen, sofern vertraglich vereinbarte Fristen und Termine aufgrund von Umständen nicht eingehalten werden, die SCHOMANDL nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt und anderen, von SCHOMANDL nicht zu vertretenden Ereignissen wie Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Arbeitskämpfen, und/oder fehlenden behördlichen Erlaubnissen. Die Leistungsfristen verlängern bzw. verschieben sich in diesen Fällen, soweit im zumutbaren Interesse des Kunden, angemessen.

5.4 Außer im Fall der Vereinbarung von Fixterminen oder bei unberechtigter Leistungsverweigerung durch SCHOMANDL gerät SCHOMANDL nur dann in Leistungsverzug, wenn der Kunde SCHOMANDL gegenüber die Fristversäumnis angemahnt und eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Vertragsleistung gesetzt hat. Im Verzugsfall kann der Kunde – sofern er glaubhaft macht, dass ihm durch den Verzug ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Vertragsleistungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckentsprechende Verwendung genommen werden konnte. Schadensersatzansprüche des Kunden statt der Leistung aufgrund Verzuges oder Unmöglichkeit der Vertragsleistung sowie Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind beschränkt auf 5 % des Wertes desjenigen Teils der Vertragsleistung, welcher wegen des Verzuges bzw. der Unmöglichkeit nicht in zweckentsprechende Verwendung genommen werden kann. Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß Artikel 10 bleiben unberührt.


6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist. Bei Produktlieferungen werden dem Kunden Transportkosten und Einzelverpackungen einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.

6.2 Änderungen der Preise durch SCHOMANDL sind zulässig, wenn zwischen Abschluss des Einzelvertrages mit dem Kunden und Liefertermin für die Produkte mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zum Liefertermin die Löhne und/oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist SCHOMANDL berechtigt, den Preis für die Produktelieferung entsprechend den für SCHOMANDL entstehenden Kostensteigerungen zu erhöhen.

6.3 Zahlungen des Kunden werden ohne jeden Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang von SCHOMANDL zur Zahlung fällig.

6.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist SCHOMANDL berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz in Deutschland zu verlangen (§ 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs [BGB]). Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass SCHOMANDL ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist; die Pauschale ermäßigt sich dann bzw. entfällt entsprechend. Davon unberührt bleibt das Recht von SCHOMANDL, gegebenenfalls die Zahlung eines zusätzlichen Schadensersatzes wegen Zahlungsverzug zu verlangen.


7. Lieferbedingungen für Produkte

7.1 Sämtliche Lieferungen von Produkten von SCHOMANDL erfolgen „ab Werk" der Fertigungsstandorten von SCHOMANDL gemäß INCOTERMS 2010 an den in der Bestellung des Kunden genannten Bestimmungsort.

7.2 Teillieferungen sind, soweit dem Kunden zumutbar, von diesem anzunehmen.

7.3 Die Lieferung der Produkte steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung der erforderlichen Materialien durch Drittlieferanten. SCHOMANDL wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts vom Vertrag etwaige bereits erhaltene Zahlungen dem Kunden unverzüglich erstatten.


8. Eigentumsvorbehalt, Sicherheitsleistung

8.1 Die von SCHOMANDL an den Kunden gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher SCHOMANDL gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Ansprüche Eigentum von SCHOMANDL (im Folgenden: „Vorbehaltsware").

8.2 Der Kunde ist zur Verarbeitung, zum Verkauf und zur Übertragung des Eigentums an der Vorbehaltsware an Dritte im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zur Sicherung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber SCHOMANDL aus den einzelnen Kaufverträgen tritt der Kunde hiermit jedoch alle gegenwärtigen und/oder zukünftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an Dritte in Höhe des in Rechnung gestellten Betrages einschließlich Mehrwertsteuer an SCHOMANDL ab. Der Kunde ist ermächtigt, die Forderungen als Treuhänder von SCHOMANDL einzuziehen. Das Recht von SCHOMANDL, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch wird SCHOMANDL die Forderung gegenüber dem Dritten nicht selbst einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber SCHOMANDL nachkommt.

8.3 Jede Verarbeitung und/oder Herstellung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Auftrag von SCHOMANDL. Bei Verarbeitung oder Herstellung mit anderen, einem Dritten gehörenden Gegenstand erwirbt SCHOMANDL Miteigentumsrechte an den verarbeiteten oder neu hergestellten Gegenständen im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder hergestellten Gegenständen. Im Übrigen gelten die Bedingungen der vorstehenden Ziffer 8.2 entsprechend.

8.4 Zur Sicherheit überträgt der Kunde hiermit des Weiteren alle Ansprüche an SCHOMANDL, die sich aus der Verbindung der Vorbehaltsware mit unbeweglichen Gütern Dritter ergeben.

8.5 SCHOMANDL gibt die unter dieser Ziffer 8 bestimmten Sicherheiten frei, soweit der Gesamtwert der bestehenden Sicherheiten den Wert der vom Kunden geschuldeten Zahlungen um 10 % oder mehr übersteigt.

8.6 Sollte eine Sicherheitsbestellung gemäß Ziffern 8.1 bis 8.5 im Gebiet, in welches die Vorbehaltsware geliefert wird, ungültig und/oder nicht durchsetzbar sein, so ist der Kunde auf schriftliche Anforderung von SCHOMANDL verpflichtet, SCHOMANDL eine Bankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheit zur Absicherung der Zahlungsforderungen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Einzelkaufvertrag zu stellen.


9. Leistungsqualität und Sachmängelansprüche

9.1 SCHOMANDL übernimmt für ihre Lieferungen und Leistungen ausschließlich die gesetzliche Sachmängelhaftung nach Maßgabe der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Eine garantiemäßige Einstandspflicht für die Beschaffenheit der Vertragsleistungen wird von SCHOMANDL nicht übernommen. Insbesondere haben Leistungs- oder Produktbeschreibungen von SCHOMANDL nicht den Charakter einer Beschaffenheits- oder Leistungsgarantie.

9.2 Für Produktlieferungen und Werkleistungen gewährleistet SCHOMANDL, dass diese frei von Sachmängeln sind. Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sind Mängelansprüche ausgeschlossen.

9.3 Produktlieferungen von SCHOMANDL hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu prüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, SCHOMANDL unverzüglich Anzeige zu machen. Sollte der Kunde (entweder selbst oder durch Drittkunden oder andere Dritte) Kenntnis von einem versteckten Produktmangel erlangen (d. h. einem Produktmangel, der bei der Anlieferung nicht als offensichtlich erkennbar ist), hat der Kunde SCHOMANDL unverzüglich nach Kenntnisnahme über diesen versteckten Produktmangel zu informieren. SCHOMANDL übernimmt keine Gewährleistungspflicht für Produktmängel im Sinne dieser Vereinbarung (und die Produkte gelten als mangelfrei abgenommen), sofern der Kunde es versäumt hat, einen Produktmangel unverzüglich gemäß den vorstehenden Bestimmungen anzuzeigen.

9.4 Sollten Produktlieferungen oder Werkleistungen von SCHOMANDL nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 9.2 und (soweit anwendbar) 9.3 einen Sachmangel aufweisen, ist SCHOMANDL berechtigt und verpflichtet, den Mangel nach Wahl von SCHOMANDL durch

  • (a) Ersatzlieferung oder Reparatur der mangelhaften Ware bzw. Werkleistung;
  • (b) Minderung der auf die mangelhafte Ware bzw. Werkleistung entfallenden Vergütung; oder
  • (c) Erteilung einer Gutschrift an den Kunden in Höhe der auf die mangelhafte Ware bzw. Werkleistung entfallenden Vergütung

zu beheben.

9.5 Falls SCHOMANDL den Mangel gemäß Ziffer 9.4 nicht binnen angemessener Frist nach schriftlicher Aufforderung zur Mängelbeseitigung durch den Kunden beseitigt oder die Mangelbehebung ablehnt, ist der Kunde berechtigt, in Bezug auf die mangelhafte Ware bzw. Werkleistung vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

9.6 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden beträgt 1 Jahr ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist.

9.7 Schadensersatz und Aufwendungsersatz kann der Kunde in allen Fällen dieses Artikels 9 nur nach Maßgabe der Bestimmungen und unter den Voraussetzungen des nachfolgenden Artikels 10 verlangen.


10. Haftungsbeschränkung

10.1 Soweit zwischen den Vertragsparteien oder in diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist, haftet SCHOMANDL gegenüber dem Kunden nicht für Schäden – sei es bei Vertragsbruch, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Gefährdungshaftung) oder aus anderen Gründen – und SCHOMANDL haftet nicht für entgangenen Gewinn oder Umsatz, Nutzungsausfall von Produkten, Kapitalkosten, Ansprüche von Drittkunden des Kunden oder sonstige besondere, indirekte, zufällige oder anderweitige Schäden.

10.2 Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 10.1 gilt nicht

  • (a) im Falle vorsätzlichen und/oder grob fahrlässigen Verhaltens von SCHOMANDL und/oder dessen Mitarbeitern oder Beauftragten;
  • (b) im Falle des Todes oder der Verletzung von Leib oder Gesundheit einer Person; und/oder
  • (c) soweit SCHOMANDL für Personen- oder Sachschäden gemäß zwingenden Bestimmungen des anwendbaren Produkthaftungsrechtes haftet; und/oder
  • (d) soweit SCHOMANDL ausnahmsweise eine Garantiehaftung für bestimmte Beschaffenheiten von Vertragsleistungen übernommen haben sollte.

10.3 Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 10.1 gilt ferner nicht im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch SCHOMANDL. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von SCHOMANDL jedoch auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Die uneingeschränkte Haftung von SCHOMANDL gemäß Ziffer 10.2 bleibt davon unberührt.


11. Aufrechnung, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte

11.1 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

11.2 Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Vertragsleistung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag angemessen ist, insbesondere im Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung).


12. Geheimhaltung

12.1 SCHOMANDL und der Kunde verpflichten sich wechselseitig, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sonstige technische und geschäftliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei, die sie im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages erhalten, streng geheim zu halten, ihren Angestellten und Beauftragten eine entsprechende Geheimhaltungspflicht aufzuerlegen und geheimhaltungsbedürftige Informationen ausschließlich in Verbindung mit der Durchführung des betreffenden Kundenvertrags zu verwenden.

12.2 Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht in Bezug auf Informationen,

  • (a) die zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits nachweislich öffentlich bekannt sind;
  • (b) zu deren Übermittlung die jeweils andere Vertragspartei ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat;
  • (c) deren Übermittlung zur Erfüllung von Verpflichtungen aus einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien erforderlich ist; oder
  • (d) deren Übermittlung durch Rechtsvorschriften oder behördliche Anordnungen vorgeschrieben ist.

12.3 Die Geheimhaltungspflicht nach diesem Artikel 12 besteht über eine Beendigung oder Rückabwicklung des Vertrages mit dem Kunden hinaus fort, solange und soweit in Bezug auf die jeweilige Information nicht eine der in Ziffer 12.2 genannten Bedingungen eingetreten ist.


13. Abwerbeverbot

13.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für den Zeitraum von 1 Jahr nach Beendigung oder Erfüllung des Vertrags es zu unterlassen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SCHOMANDL Arbeitnehmer von SCHOMANDL abzuwerben (ausgenommen den Fall, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Beschäftigung).

13.2 Für den Fall einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Verpflichtungen gemäß Ziffer 13.1 hat der Kunde SCHOMANDL innerhalb von 30 Tagen ab der Anstellung (gleichgültig, ob die betreffende Person als Arbeitnehmer des Kunden oder als selbständiger Dienstleister eingestellt wird) in Höhe des Betrages entsprechend der von SCHOMANDL an die betreffende Person am letzten Tag der Beschäftigung gezahlten Bruttobezüge für den Zeitraum von 6 Monaten zu zahlen. Zum Zwecke dieses Artikels 13 umfasst der Begriff „Kunde" auch dem Kunden entsprechend §§ 15 ff. des deutschen Aktiengesetzes (AktG) verbundene Unternehmen.


14. Veröffentlichungen

14.1 Der Kunde gestattet SCHOMANDL hiermit, auf den Kunden und die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien im Rahmen von Marketing-Medien als Referenzkunden hinzuweisen, um den Verkauf der Produkte von SCHOMANDL zu fördern, insbesondere in Produktpräsentationen von SCHOMANDL für Drittkunden.

14.2 Im Übrigen wird SCHOMANDL die Zusammenarbeit der Vertragsparteien nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden gegenüber Dritten offenbaren.


15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

15.1 Für die vorliegenden Geschäftsbedingungen und für den Vertrag mit dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

15.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen und dem Vertrag zwischen dem Kunden und SCHOMANDL sind die Gerichte in Kiel, Bundesrepublik Deutschland. Jede Vertragspartei ist daneben berechtigt, nach eigenem Ermessen vor den zuständigen Gerichten am Geschäfts- oder Wohnsitz der anderen Vertragspartei Klage gegen diese zu erheben. Ausgenommen für den Fall des einstweiligen Rechtsschutzes ist die vorstehende Gerichtsstandsvereinbarung ausschließlich.


16. Schlussbestimmungen

16.1 Ergänzungen, Änderungen, Verzichtserklärungen oder Erweiterungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der davon betroffenen Vertragspartei schriftlich unterzeichnet wurden.

16.2 Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Geschäftsbedingungen nach geltendem oder zukünftigem Recht unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.